Kern der Verfassung unserer Schule ist die Gesamtkonferenz. Ihr gehören mit Stimmrecht alle unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer, ein Vertreter des nicht lehrenden Personals und sechs Eltern, die aus dem Kreise des Schulelternrates gewählt werden, an. Ferner sind sechs Kinder aus dem Schülerrat in allen Gesamtkonferenzen dabei und tragen ihre Anliegen vor oder werden zu wichtigen Punkten angehört. Sie wirken wie der Vertreter der Gemeinde beratend mit. Daneben können zu bestimmten Themen Gäste eingeladen werden.
Die Gesamtkonferenz beschließt über die pädagogischen Angelegenheiten der Schule, z. B. über das Schulprogramm und über die Schulordnung. Näheres ist im § 34 des Niedersächsischen Schulgesetzes geregelt. Den Vorsitz der Gesamtkonferenz führt die Schulleiterin, sie bereitet die Sitzungen vor und informiert über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule. An unserer Grundschule tagt die Gesamtkonferenz bis zu viermal im Jahr. Der Termin liegt immer montags am späten Nachmittag.