Die Funktion der Elternvertreter/-innen in der Klasse und im Schulelternrat
Die Möglichkeiten der Mitwirkung als Elternvertreter/-innen werden dazu genutzt, gemeinsam mit allen in der Schule Tätigen die Schule zum Wohle der Schülerinnen und Schüler weiterzuentwickeln und voranzubringen. Die Zusammenarbeit geschieht auf vielfältige Weise und in unterschiedlichen Gremien. Eines dieser Gremien ist der Schulelternrat. Jede Klasse wählt zwei Elternvertreter/-innen (EV) für die Dauer von zwei Jahren. Die Elternvertreter/-innen bilden ein gleichberechtigtes Team.
Die Aufgaben der EV in der Klasse sind:
- Einladung zu den Elternabenden unter Absprache der Themen und des Termins mit der Klassenleitung (üblich 1 EA pro Halbjahr, bei Bedarf mehr) und Leitung des Elternabends
- Organisation der Mithilfe der Eltern bei Schulveranstaltungen (z.B. Elterncafé, Klassenfest)
- Ansprechpartner für/ Mittler zwischen Eltern und Lehrern/ Schulleitung
- Teilnahme an den Klassenkonferenzen (2 Zeugniskonferenzen pro Schuljahr nachmittags, bei Bedarf Klassenkonferenzen). Gleichzeitig sind die Elternvertreter/-innen Mitglied des Schulelternrates.
Die Aufgaben der Elternvertreter/-innen im Schulelternrat sind:
- Teilnahme an den SER-Sitzungen alle 6 -8 Wochen mittwochs um 20.00 Uhr in der Schule. Mindestens ein EV pro Klasse sollte bei diesen Sitzungen anwesend sein.
- Nach Wunsch und Bedarf die Mitarbeit in weiteren Gremien (Schulvorstand, Gesamtkonferenz, Fachkonferenzen, Schulausschuss). Diese Gremien tagen z.T. montags nachmittags, z.T. abends.
- Im Rahmen des SER die Mitgestaltung des inhaltlichen und organisatorischen Schulalltages. Die Mitwirkung der Eltern in der Schule ist in den §§ 88ff des niedersächsischen Schulgesetzes geregelt (NschG). Der SER profitiert durch die Mitarbeit engagierter Eltern und steht für Anregungen und Fragen rund um das Thema „Schule“ gern zur Verfügung.
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